Impressum

Herausgeber/Inhaber:
Kfz Meisterbetrieb Haufschild
04886 Blumberg
Berliner Str. 9
Tel.:034222 / 40807
Fax: 034222 / 43701
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DE 188748340
Allgemine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Verkaufsbedingungen des Unternehmens KFZ Meisterbetrieb Haufschild, Berliner Str. 9, 04886 Blumberg

Stand 01.07.2010

§ 1 Anwendung
Alle Werkverträge werden aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Geschäfte gelten. Abweichend hiervon, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Verkaufsbedingungen des Käufers, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

§ 2 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Annahmeverzug
Verweigert der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme des Werkes bzw. des Kaufgegenstandes oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht abnehmen werde, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Annahmeverzug des Werkes länger als einen Monat dauert, sind wir berechtigt pro angefangenen Monat 5 v.H. des Auftragswertes ohne Abzüge als Lagerkosten zu verlangen. Nachgewiesene höhere Lagerkosten berechtigen uns, diese in Ansatz zu bringen und zu verlangen. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, einen entsprechenden Nachweis zu führen, dass tatsächlich geringere Lagerkosten angefallen sind. In diesem Fall hat der Besteller nur die nachgewiesenen Lagerkosten zu zahlen.

§ 4 Versand und Verpackung
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers unabhängig davon, ob der Versand vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald die Ware das Lieferwerk oder Lager verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben ist. Bei Fehlen einer besonderen Vereinbarung bleibt uns die Wahl des Versandweges und des Transportunternehmens überlassen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 5 Lieferung, Mängelrüge, Beratung, Haftung
Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Wir werden von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, soweit sie aus Gründen, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen, unmöglich wird oder nur unter unzumutbaren Bedingungen durchführbar wäre. Dies gilt insbesondere für Ereignisse, die nicht die rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen, Betriebstörungen, Verkehrsstörungen, Verfügung von hoher Hand sowie alle Fälle von höherer Gewalt, und zwar gleich viel ob diese bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Sachmängel des Werkes sind vor der Abnahme des Werkes uns anzuzeigen. Nach Abnahme des Werkes entdeckte Sachmängel und Schäden am Werk selbst, ist vom Besteller zu beweisen, das diese durch unser Unternehmen entstanden sind.
Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang, schriftlich anzuzeigen. Nach Verwendung oder Vermischung gelieferter Ware mit von uns nicht bezogenen Materialien können Mängelrügen nicht mehr erhoben werden, soweit ein Mangel nicht erst bei Verwendung oder Vermischung feststellbar ist. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel bei ordnungsgemäßer Brauchbarkeitsprüfung nicht erkennbar war. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Fall des Umtausches der Ware die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung gewähren. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Soweit unsere Haftung in Frage kommt, ist diese auf den als Folge der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Preis und Zahlung und Werkunternehmerpfandrecht
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragabschluss und Lieferung unsere Preise / unseren Werklohn allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis / Werklohn angewendet. Falls sich der Preis / der Werklohn erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer / Besteller in Zahlungsverzug, werden sämtliche offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden die Verzugszinsen mit 5 v.H. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz des § 247 BGB berechnet. Sie sind höher oder niedriger, soweit wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz belegen können oder der Käufer / Besteller eine geringere Belastung nachweist. Das Recht zur Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen gegen die Kaufpreisforderung und das Recht zur Zurückbehaltung des fälligen Kaufpreises / Werklohnes ist ausgeschlossen. Ebenso erhalten wir ein Werkunternehmerpfandrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht an der uns vom Kunden überlassenen Ware ( Pkw, Lkw, Motorrad oder sonstige Teile ). Dem Unternehmer steht bei Nichtzahlung oder Verzug des vereinbarten Werklohnes ein Werkunternehmerpfandrecht an dem in das Unternehmen des Unternehmers eingeführten Gegenstandes oder Fahrzeuges des Bestellers zu.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisnachforderungen gelten trotz Zahlung so lange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung fortbesteht. Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörigen Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt. Der Käufer ist berechtigt, die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 25 v.H., so werden wir ohne Aufforderung des Käufers in soweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Das Recht des Käufers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen besteht nur so lange, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Entfallen diese Voraussetzungen, so sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Käufer auf unser Verlangen eine entsprechend gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen verlangen.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 04886 Blumberg. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.

§ 9 Schlussbestimmung
Sollten sich einzelne Bestimmungen als nicht anwendbar oder nicht gültig herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Kaufvertrages nicht berührt.

 

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